Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit der Leihgabe.
Sollte die Leihgabe oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für den daraus entstandenen Schaden.
Dies gilt auch für den Fall, dass die Leihgabe oder ein Teil davon verloren geht.
Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
Jede Beschädigung oder Verlust der Leihgabe oder eines Teils davon ist dem Leihgeber sofort schriftlich anzuzeigen.
Der Leihgeber trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, welche bei der Benutzung der geliehenen Leihgabe entstehen.
Der Leihnehmer haftet für Sach-und Personenschäden jeglicher Art.
Als Veranstalter hat der Leihnehmer für die Aufsicht und ausreichenden Versicherungsschutz selbst zu sorgen.
Beispiel für häufig gestellte Fragen
Beispielantwort auf die Frage. Sie können den Inhalt jederzeit an die tatsächlichen Informationen anpassen, die Sie schreiben möchten.
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